Zur allgemeinen Körperpflege als Teil der Grundpflege zählen z.B. das Waschen, Duschen, Baden, Zahn- und Mundpflege, sowie Kämmen und Rasieren. Das Waschen bezieht sich dabei auch die Reinigung des ganzen Körpers oder auch von Teilbereichen am Waschbecken oder im Bett. Duschen und Baden findet entsprechend in den jeweiligen Sanitäranlagen statt.
Die Vor- und Nachbereitungen der Waschvorgänge werden im selben Arbeitsgang vom Pflegedienst mit durchgeführt und nicht zusätzlich berechnet. Regelmäßiges Kämmen und Rasieren fallen ebenfalls unter die allgemeine Körperpflege. Haare schneiden und/oder aufwendiges Frisieren gehören hingegen nicht dazu und müssen separat organisiert werden.
Ein weiterer, wichtiger Bestandteil der allgemeinen Körperpflege ist die Hilfestellung beim Toilettengang. Darunter fallen sowohl die Unterstützung eines teilweise selbständigen Toilettengangs als auch eine vollständige Hilfe und Pflegemaßnahmen bei alternativen Ausscheidungsarten, falls ein Besuch der Toilette nicht möglich ist. Bei Bedarf werden Inkontinenzmaterialien gewechselt und auch ableitende Systeme nach medizinischen Standards versorgt.
Auch bei der Ernährung unterstützt der Pflegedienst pflegebedürftige. Allerdings beschränkt sich die Hilfe auf das Vorbereiten und Zuführen bereits zubereiteter Nahrung. Der Pflegedienst zerkleinert das Essen in mundgerechte Stücke und passt die Nahrung den Bedürfnissen des Pflegefalls an. Anschließend wird bei Bedarf der Verzehr unterstützt und beaufsichtigt. Die Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung durch PEG Anlagen wird ebenfalls von uns übernommen. Kochen fällt nicht in den Bereich der Grundpflege, sondern gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung, welche ebenfalls von uns sichergestellt werden kann.
Die soziale Betreuung dient dem ganzheitlichen Wohlbefinden. Es werden Gedächtnistrainings, Bewegungstherapie und weitere Maßnahmen angeboten, um Körper, Geist und Seele zu pflegen, die Angebote orientieren sich an die Biografie des Klienten.
Unter den Pflegebegriff „Mobilität“ fallen in der Grundpflege zum Beispiel das Aufstehen, zu Bett gehen, bewegen in der Wohnung, Arztbesuche, aber auch das An- und Auskleiden. Generell fallen alle Hilfen bei alltäglichen Bewegungen in die Grundpflege, welche sich nicht auf Tätigkeiten wie Einkaufen oder Kochen beziehen. Dabei handelt es sich wiederum um Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Ob der Pflegefall auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder nicht, spielt keine Rolle.
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie:
Die hauswirtschaftliche Versorgung stellt neben der Grundpflege den zweiten wichtigen Bestandteil der häuslichen Pflege dar. Auch Pflegedienstleistungen in diesem Bereich können von der gesetzlichen Pflegeversicherung als Pflegesachleistungen erstattet werden.
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst:
Wir beraten Angehörige und Betroffene in jedem dieser Punkte bedarfsgerecht und jederzeit.
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